Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend AGB genannt) sind die rechtliche Grundlage der Verträge mit unseren Geschäftspartnern.
Mit Annahme eines Angebotes bzw. einer Auftragsbestätigung oder Aufgabe einer Bestellung bestätigt der Käufer (nachstehend als Käufer bezeichnet) die Anerkennung dieser AGB. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Regeln des Käufers werden von der Phaesun GmbH (nachstehend als Verkäufer bezeichnet) selbst dann nicht anerkannt, wenn die Phaesun GmbH als Verkäufer keine ausdrücklichen Einwände hierzu erhebt. Die vom Verkäufer erbrachten Dienstleistungen, Lieferungen und Angebote werden ausschließlich auf der Basis dieser AGB durchgeführt bzw. erstellt und gelten somit für sämtliche zukünftigen Geschäftsbeziehungen auch ohne weitere ausdrückliche Zustimmung. Die AGB gelten spätestens mit Erhalt der Ware oder Dienstleistung als anerkannt. Sämtliche sonstigen Dokumente, wie beispielsweise Kataloge, Prospekte, Werbematerialien und sonstige Unterlagen dienen lediglich Informationszwecken und haben keinerlei vertragliche Bedeutung. Produktspezifisches Text- und Bildmaterial sowie Produktspezifikationen wurden mit Sorgfalt erstellt, jedoch wird für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen in sämtlichen Dokumenten und digitalen Medien des Verkäufers keinerlei Garantie übernommen. Jede Auftragsbestätigung, Bestellung oder Annahme eines Verkaufsangebots über ein vom Verkäufer angebotenes Produkt unterliegt den im vorliegenden Dokument festgesetzten AGB. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Käufers werden der Phaesun GmbH nicht anerkannt, es sei denn, die Phaesun GmbH hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die AGB gelten für jeden zwischen Käufer und Verkäufer individuell abgeschlossenen Kaufvertrag. Typographische und orthographische Fehler oder Unterlassungen jeglicher Art in Verkaufsunterlagen, Angeboten, Preislisten, Auftragsbestätigungen, Rechnungen oder anderen der Information dienenden und vom Verkäufer erstellten Dokumenten werden vom Verkäufer unter Ausschluss jeglicher weiteren Haftung bei Hinweis seitens des Käufers entsprechend korrigiert. Der Geschäftspartner garantiert, die Einhaltung der Bestimmungen zur Sicherheit in der Lieferkette. Dies bedeutet insbesondere, dass der Geschäftspartner sicherstellt, dass zu produzierende, einzulagernde oder zum Transport bereit zu stellende Waren nur an sicheren Betriebsstätten produziert bzw. verwahrt werden, der Transport sicher ist und die Ware vor unbefugtem Zugriff geschützt ist und das damit befasste Personal entsprechend geschult ist. Der Geschäftspartner wird auch weitere Geschäftspartner auf die diesbezüglichen Pflichten hinweisen. Der Geschäftspartner verpflichtet sich, die Nummer seines AEO-Zertifikats mitzuteilen bzw. eine entsprechende Sicherheitserklärung zu unterschreiben, und über diesbezügliche Änderungen unverzüglich schriftlich zu informieren.
(1) Der Kaufvertrag entsteht mit Erhalt des durch den Käufer an den Verkäufer übermittelten Auftrags. Angebote und Kostenvoranschläge bewirken keine rechtliche Bindung. Vom Käufer in Auftrag gegebene Bestellungen gelten erst nach einer durch den Verkäufer oder einer seiner Vertreter schriftlich erstellter Auftragsbestätigung als anerkannt. Mündliche mit einem Vertreter des Verkäufers geschlossene Vereinbarungen sind nur dann bindend, wenn sie durch den Verkäufer schriftlich bestätigt werden. Abnahmeerklärungen und sämtliche in Auftrag gegebene Bestellungen sind erst mit einer durch den Verkäufer schriftlich erstellten Auftragsbestätigung rechtswirksam. Eine schriftliche Bestätigung durch E-Mail oder Fax ist hierfür ausreichend. Die Auftragsannahme erfolgt ausschließlich auf der Basis der AGB. Zusätze, Ergänzungen und mündliche Vereinbarungen erfordern für die Rechtsverbindlichkeit eine schriftliche Bestätigung durch den Verkäufer. Die Rücknahme eines durch den Käufer bereits abgegebenen und durch den Verkäufer bestätigten Auftrags ist unzulässig. Änderungen, die Auftragsvereinbarungen wie Mengen, Stückzahlen, Artikelbezeichnungen oder technische Spezifikationen betreffen, sind lediglich innerhalb 24 Stunden nach Versand der Auftragsbestätigung durch den Verkäufer zulässig.
(2) Mengen und Stückzahlen, Qualitätsmerkmale und sämtliche Produktspezifikationen richten sich nach den Angaben des vom Verkäufer abgegebenen Angebots (wenn vom Käufer durch eine Bestellung schriftlich bestätigt) oder den Angaben in der vom Käufer aufgegebenen Bestellung (wenn vom Verkäufer schriftlich durch Auftragsbestätigung angenommen). Hierbei bleiben sämtliche Produktspezifikationen, Verkaufsunterlagen, Angebote, etc. streng vertraulich und dürfen keiner dritten Partei zugänglich gemacht werden. Der Käufer ist dem Verkäufer gegenüber für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in der Bestellung gemachten Angaben verantwortlich und verpflichtet, dem Verkäufer innerhalb eines angemessenen Zeitraums sämtliche zur Erfüllung der genannten Vertragsbedingungen notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Nimmt der Verkäufer bei Herstellung oder Versand der Waren aufgrund der vom Käufer angegebenen Produktspezifikationen entsprechende Veränderungen am Produkt vor, ist der Käufer dem Verkäufer gegenüber zur Schadensersatzleistung für sämtliche dem Verkäufer entstandenen Verluste, Beschädigungen, Kosten und Aufwendungen sowie für tatsächlich geleistete bzw. vereinbarte Zahlungen des Verkäufers an dritte Parteien verpflichtet, die im Zusammenhang mit der Verletzung von Patent- oder Urheberrechten, Markenschutz oder anderen gewerblichen Schutzrechten oder Rechten des geistigen Eigentums stehen und durch die vom Käufer in Auftrag gegebenen Änderungen der Produktspezifikationen entstanden sind. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, unter Vorbehalt des Haftungsausschlusses sämtliche für die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen notwendigen Änderungen der Produktspezifikationen vorzunehmen.
(3) Erfolgt die Lieferung gemäß den Produktspezifikationen des Verkäufers, so behält sich dieser das Recht vor, jedwede Änderungen von Produktspezifikationen vorzunehmen, die die Qualität oder Leistungsfähigkeit der Produkte nicht beeinträchtigen.
(4) Sämtliche Informationen, die in den vom Verkäufer erstellten und für den Verkauf notwendigen Dokumenten enthalten sind, haben lediglich informativen Charakter und sind nicht vertraglich bindend.
(5) Sämtliche auf Anfrage des Käufers erstellte oder gelieferte Analysen bzw. Studien müssen vor Verwendung der Produkte verifiziert werden. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung gegenüber dem Käufer sowie dritten Parteien für den Inhalt derartiger Dokumente und schließt diesbezüglich jedwede Schadensersatzansprüche oder sonstige Forderungen aus.
(6) Der Verkäufer berechnet eine Gebühr von EUR 5,00 für Streckengeschäfte (Direktlieferungen, Drop Shipment Fee).
(7) Der Verkäufer berechnet eine Bearbeitungspauschale von EUR 5,00 für Bestellungen, die nicht online über den Phaesun Off-Grid Square (per Fax, per Email, telefonisch, etc.) bestellt werden.
(8) Der Mindestauftragswert beträgt EUR 250,00. Liegt der Auftragswert unter diesem Betrag, wird für jeden Auftrag eine Bearbeitungsgebühr von EUR 12,00 erhoben.
(9) Für die Rücknahme einer vom Käufer bereits in Auftrag gegebenen und vom Verkäufer bestätigten Bestellung wird eine Gebühr von 10% des Auftragswertes erhoben.
(1) Wenn nicht anders vereinbart, werden sämtliche Preise vom Verkäufer auf einer „ab-Werk“-Basis = EXW festgelegt (Incoterms 2020). Im Falle einer zwischen Käufer und Verkäufer vereinbarten Lieferung an eine Lieferadresse verpflichtet sich der Käufer zur Übernahme der dem Verkäufer dadurch entstehenden Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung.
(2) Wenn nicht anders vereinbart, sind die im Angebot angegebenen Preise über einen Zeitraum von 30 Tagen ab Datum des Angebots für den Verkäufer verbindlich.
(3) Die in der vom Verkäufer erstellten Auftragsbestätigung angegebenen Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sind zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Erbringung der Dienstleistung verbindlich. Weitere Lieferungen und Dienstleistungen werden gesondert berechnet. Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise enthalten, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, keine Kosten für Versand und Verpackung.
(4) Nach einem Ablauf von mindestens drei (3) Monaten, ungeachtet der Gründe hierfür, ab Vertragsabschluss und ohne, dass die Lieferung stattgefunden hätte, kann der Verkäufer den Verkaufspreis unter Berücksichtigung folgender Gesichtspunkte erhöhen:
– Anstieg der Lebenshaltungskosten
– Änderungen vereinbarter Preise
– Gestiegene Produktionskosten
– Devisenbestimmungen
– Steuererhöhungen
– Deutlicher Anstieg von Material- oder anderen Herstellungskosten
– Änderung der Lieferzeiten.
(5) Der Preis versteht sich exklusive Mehrwertsteuer. Diese muss vom Käufer zusätzlich entrichtet werden.
(1) Der Kaufpreis ist innerhalb der vom Verkäufer bestimmten Zeit ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Rabatte bedürfen der vorhergehenden schriftlichen Zustimmung durch den Verkäufer.
(2) Zahlungen werden ausschließlich durch Überweisung vorgenommen; Schecks oder Wechsel werden nicht als Zahlungsmittel akzeptiert. Der Käufer kann nach vorhergehender entsprechender Vereinbarung ein von einer durch den Verkäufer akzeptierten Bank ausgestelltes Dokumentenakkreditiv übersenden, vorausgesetzt, sämtliche Dokumentenakkreditive stehen in Übereinstimmung mit den einheitlichen Richtlinien und der Praxis für Dokumentenakkreditive, Revision 2007, ICC Publikation No. 600. Versäumt es der Käufer, die Zahlung an den Verkäufer fristgerecht zu leisten, so ist der Verkäufer, unbeschadet anderer Rechte, nach eigenem Ermessen dazu berechtigt, vom Vertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten und weitere Lieferungen bis zum vollständigen Ausgleich der fälligen Forderungen zurückzuhalten. Für die Dauer des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB. Der Käufer ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass aufgrund der säumigen Zahlung kein oder nur geringfügiger Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
(3) Aufträge werden unter der Bedingung angenommen, dass der Käufer zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises in der Lage ist. Entfällt diese Voraussetzung aufgrund der Zahlungsunfähigkeit des Käufers oder werden fällige Zahlungen nicht innerhalb des vereinbarten Zahlungszieles geleistet, kann der Verkäufer vor Lieferung der Waren die sofortige Barzahlung verlangen, ungeachtet des vorher vereinbarten Zahlungsziels. Wird die eingeschränkte Zahlungsfähigkeit des Käufers nach Vertragsabschluss oder im Zusammenhang mit Zahlungsverzögerungen bekannt, ist der Verkäufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und die sofortige Begleichung sowohl sämtlicher bereits zur Zahlung fälliger als auch noch nicht fälliger Außenstände einzufordern. Macht der Verkäufer von seinem Vertragsrücktrittsrecht Gebrauch, ist der Käufer dem Verkäufer gegenüber zur Begleichung der entgangenen Gewinne bzw. der entstandenen Kosten verpflichtet, insbesondere zur Vergütung der für den Auftrag aufgewendeten Arbeitszeit. Entsprechende Zahlungen sind ausschließlich an den Verkäufer zu leisten.
(4) Eine Verrechnung ist nicht gestattet.
(1) Wenn nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind die vom Verkäufer angegebenen Fristen und Lieferzeiten nicht bindend. Der Verkäufer haftet nicht für Lieferverzögerungen, die durch höhere Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die eine Lieferung durch den Verkäufer erheblich erschweren oder unmöglich machen, entstanden sind, auch dann nicht, wenn vorab bestimmte Liefertermine oder Lieferfristen vereinbart wurden. Derartige Ereignisse berechtigen den Verkäufer zur Aussetzung der Lieferung oder Dienstleistung für den Zeitraum der Verhinderung bzw. zum gänzlichen oder teilweisen Vertragsrücktritt hinsichtlich der Vertragsbedingungen, die aufgrund der Verhinderung nicht erfüllt wurden. Der Verkäufer ist jederzeit zu Teillieferungen bzw. teilweisen Dienstleistungen berechtigt.
(2) Der Beginn der vom Verkäufer festgesetzten Lieferfrist unterliegt der vorherigen Klärung aller technischen Fragen. Die Lieferverpflichtung des Verkäufers setzt eine pünktliche und vollständige Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Die Lieferung der Waren erfolgt per Abholung durch den Käufer am Lagerort des Verkäufers jederzeit, nachdem der Verkäufer den Käufer darüber informiert hat, dass die Ware zur Abholung bereit ist oder falls eine andere Lieferadresse vereinbart wurde, per Zustellung durch den Verkäufer an die vereinbarte Lieferadresse. Bei schuldhafter Verzögerung der Warenannahme oder schuldhafter Verletzung anderer vertraglich vereinbarter Verpflichtungen seitens des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, die ihm dadurch entstandenen Kosten einschließlich sämtlicher zusätzlicher Aufwendungen vom Käufer zurückzufordern. Das Recht des Verkäufers, andere Forderungen geltend zu machen, bleibt vorbehalten.
(4) Erfolgt die Lieferung der Ware lose, behält sich der Verkäufer das Recht vor, ohne Preisänderung bis zu 3% mehr oder 3% weniger als die bestellte Menge zu liefern, wobei diese tatsächlich gelieferte Menge als die bestellte Menge erachtet wird.
(5) Sieht der Kaufvertrag eine verbindliche Lieferfrist vor und der Verkäufer gerät (in Übereinstimmung mit Punkt 3 dieses Abschnitts) hinsichtlich der vereinbarten Lieferzeit oder deren vereinbarter Verlängerung in Lieferverzug, ist der Käufer nach schriftlicher Benachrichtigung des Verkäufers innerhalb eines angemessenen Zeitraumes und vorausgesetzt, die Lieferverzögerung beruht auf einem vorsätzlichen Vertragsbruch oder grober Fahrlässigkeit seitens des Verkäufers, berechtigt, für jede volle Woche der Lieferverzögerung 0,1% des Lieferwertes in Abzug zu bringen, jedoch insgesamt nicht mehr als 3% des Lieferwertes, es sei denn, dies ist durch die Umstände des jeweiligen Falles gerechtfertigt.
(6) Eine Haftung für Gewinnausfälle jeglicher Art oder in der Folge entstehende finanzielle Ausfälle einschließlich Einkommensverluste, die üblicherweise mit den verkauften Waren hätten erzielt werden können, ist ausgeschlossen.
(7) Die vom Käufer bestellten Mengen werden nachgeliefert. Abweichungen von der auf dem Lieferschein oder der Rechnung ausgewiesenen Menge müssen dem Verkäufer innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden.
(8) Gerät der Käufer bei der Warenannahme in Verzug, ist er dennoch zur Zahlung unter Einhaltung der vorher vereinbarten Fristen und Bedingungen verpflichtet. Der Verkäufer lagert die Ware auf Gefahr und zu Lasten des Käufers ein. Auf Anfrage des Käufers kann der Verkäufer die Ware auf Kosten des Käufers versichern.
(1) Erfolgt die Übergabe der Ware am Lagerort des Verkäufers („ab Werk“ = EXW Incoterms 2020), geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer den Käufer darüber informiert hat, dass die Ware zur Abholung bereit steht.
(2) Ist der Versand der Ware ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich, geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer den Käufer über die Bereitschaft zum Versand der Ware informiert hat.
(3) Die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes der Ware geht auf den Käufer über, sobald die Ware dem Spediteur bzw. der Person, die den Transport der Ware ausführt, übergeben worden ist bzw. die Ware das Lager des Verkäufers verlassen hat. Dies gilt auch für den Fall der Transportkostenübernahme durch den Verkäufer.
(4) Der Käufer hat die Ware unmittelbar nach Wareneingang zu überprüfen. Reklamationen jeder Art sind ausgeschlossen, wenn sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden.
(5) Reklamationen oder Ersatzleistungen aufgrund von versteckten Mängeln oder Defekten, die während der routinemäßigen Überprüfung schwer zu entdecken sind, müssen dem Hersteller direkt gemeldet werden.
(6) Ist eine Lieferung teilweise beschädigt, ist der Käufer nicht zur Forderung von Ersatzleistungen für sämtliche in dieser Lieferung enthaltenen Waren berechtigt.
(1) Ungeachtet der Lieferung, des Gefahrenübergangs bzw. sämtlicher damit verbundener Bedingungen behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, weiterzuverkaufen oder anderweitig darüber zu verfügen.
(3) Bis zum Übergang der Ware in das Eigentum des Käufers behält der Käufer die Waren als Treuhänder des Verkäufers und ist somit zur sorgfältigen Behandlung und Versicherung der Ware auf eigene Kosten verpflichtet.
(4) Der Käufer ist bis zur Eigentumserlangung berechtigt, die Kaufsache üblicherweise weiter zu verkaufen oder zu gebrauchen; der Käufer informiert den Verkäufer über solche Vorgänge und tritt dem Verkäufer alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist.
(5) Die Verarbeitung oder Veränderung der Kaufsache durch den Käufer mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen bewirkt gemeinsames Eigentum des Käufers und des Verkäufers an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag, ausschließlich MwSt.) zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
(6) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit dieser Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den entstandenen Ausfall gegenüber dem Verkäufer.
(7) Der Verkäufer löst auf Anfrage des Käufers einzelne Teile des Pfandgutes aus wenn der Wert des zugunsten des Verkäufers einbehaltenen Pfandes den Wert der gesicherten Forderung übersteigt. Der Verkäufer trifft die Auswahl der für ihn geeigneten Teile des Pfandgutes.
(1) Allgemeine Bestimmungen: Ausgenommen bei grober Fahrlässigkeit des Verkäufers sowie bei Personenschäden ist die Haftung des Verkäufers für sämtliche Forderungen des Käufers insgesamt auf die vom Käufer zum Zeitpunkt des Anspruchs bezahlten Beträge für die vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Waren und Dienstleistungen beschränkt. Der Käufer garantiert den Erlaß der Haftungsverpflichtung gegenüber dem Verkäufer oder Versicherer des Verkäufers seitens seiner Versicherer oder dritter Parteien, die mit ihm gesonderte vertragliche Vereinbarungen außerhalb der oben genannten Beschränkungen und Ausschlussklauseln geschlossen haben.
(2) Haftung für fehlerhafte Dokumente: Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die aufgrund von Fehlern des Käufers oder Dritter im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung noch für Schäden die, vom Verkäufer unbemerkt durch die Nutzung von fehlerhaften technischen Dokumentationen, Daten oder anderem fehlerhaften Informationsmaterial entstanden sind.
(3) Haftung für Folgeschäden und/oder immaterielle Schäden: Unter keinen Umständen haftet der Verkäufer für direkt oder indirekt entstandene Schäden oder Folgeschäden wie entgangener Betriebsgewinn, wirtschaftliche Verluste oder sonstige Folgeschäden (inklusive etwaige Ansprüche für Installationskosten, Transportkosten, Bearbeitungsgebühren, Anfahrtskosten oder sonstige vom Käufer gemachte indirekte Ansprüche).
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte im B2B-Bereich. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware gemäß § 377 HGB unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Für nicht erkennbare Mängel gilt die gesetzliche Anzeigepflicht ab deren Entdeckung.
(2) Der Käufer hat Anspruch auf die Lieferung von Ersatzartikeln bzw. die Reparatur des beschädigten Artikels oder einen Preisnachlass in Höhe der für diesen Fall definierten Bedingungen des jeweiligen Kaufvertrages. Eine Haftung für entgangene Erträge, Einkommensverluste oder sonstige finanzielle Nachteile, die infolge eines Mangels, einer verzögerten Lieferung oder der Nichtverwendbarkeit der gelieferten Ware entstehen, ist ausgeschlossen.
(3) Bestehen berechtigte Ansprüche des Käufers auf Ersatzleistungen für fehlerhafte oder defekte Ware und wird der Verkäufer gemäß den Vertragsbedingungen davon in Kenntnis gesetzt, liegt es im alleinigen Ermessen des Verkäufers, ob er dem Käufer einen kostenlosen Ersatz für das beanstandete Produkt zur Verfügung stellt oder eine Reparatur vornimmt.
(4) Der Verkäufer ist reiner Großhändler und haftet nicht für die Eignung der gelieferten Ware für einen vom Käufer beabsichtigten, jedoch nicht ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck. Der Käufer ist für die Auswahl der Produkte sowie für die Prüfung ihrer Eignung für den vorgesehenen Einsatzbereich eigenverantwortlich.
(5) Die gelieferten Produkte dürfen ausschließlich entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, den anerkannten Regeln der Technik sowie den Montage-, Installations- und Betriebsvorgaben der jeweiligen Hersteller installiert und betrieben werden. Sofern der Hersteller die Montage durch ein qualifiziertes Fachunternehmen als Voraussetzung für die ordnungsgemäße Verwendung, den Betrieb oder den Erhalt von Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüchen vorsieht, liegt die Einhaltung dieser Vorgabe ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers.
(6) Soweit für einzelne Produkte eine Herstellergarantie besteht, handelt es sich ausschließlich um eine freiwillige Leistung des jeweiligen Herstellers. Inhalt, Umfang, Dauer und Voraussetzungen der Garantie richten sich ausschließlich nach den Garantiebedingungen des Herstellers. Diese begründet keine zusätzliche Garantieverpflichtung des Verkäufers. Die gesetzlichen Mängelrechte gegenüber dem Verkäufer bleiben unberührt.
(1) Der Verkäufer behält sich das Recht vor, technische Änderungen, Modifizierungen und Produktverbesserungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen, sofern hierdurch die vereinbarte Beschaffenheit, die bestimmungsgemäße Verwendbarkeit sowie die wesentlichen Funktionen des Produkts nicht beeinträchtigt werden.
(2) Diese Vereinbarung ist ohne schriftliche Zustimmung beider Vertragsparteien nicht übertragbar.
(3) Beide Parteien verpflichten sich zur Übernahme sämtlicher für die Erfüllung der Vertragsvereinbarung anfallenden Kosten.
(4) Im Falle einer Abweichung bei den Übersetzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat die deutsche Version Gültigkeit.
(5) Der Käufer verpflichtet sich, die gelieferten Waren weder unmittelbar noch mittelbar nach Russland oder in von Russland kontrollierte oder assoziierte Gebiete (einschließlich Belarus, Krim, Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson) zu verkaufen, weiterzuliefern, zu exportieren oder in sonstiger Weise dorthin zu verbringen. Der Käufer verpflichtet sich ferner, die gelieferten Waren nicht an Dritte zu veräußern oder weiterzugeben, wenn er weiß oder wissen muss, dass diese entgegen dieser Klausel handeln. Der Käufer versichert, alle einschlägigen nationalen, europäischen und internationalen Sanktionen, Exportkontroll- und Embargobestimmungen einzuhalten. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, gelieferte Waren zurückzufordern und Schadensersatz geltend zu machen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(1) Diese Bedingungen unterliegen dem deutschen Recht in Bezug auf Verträge, die zwischen der Phaesun GmbH und dem Käufer geschlossen wurden.
(2) Jede Partei erklärt sich hiermit einverstanden, eine Klage an dem vom Verkäufer ausgewählten Gerichtsstand einzureichen.
(3) Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist Geschäftssitz des Verkäufers Gerichtsstand; der Verkäufer ist berechtigt, den Käufer auch vor dem Gericht seines Geschäftssitzes zu verklagen.
Im Falle einer Abweichung bei den Übersetzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat die deutsche Version Gültigkeit.
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